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Beherbergungsvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung

nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom 

Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung begründet 

zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den so genannten 

Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge 

von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.

Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem 

folgende Regelungen:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung 

    vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.  

2. Der Hotelier ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur 

    Verfügung  zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadenersatz zu leisten.

3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis

    für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht 

    in Anspruch  genommen wird. Bei Nicht Inanspruchnahme sind die vom 

    Gastwirt eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger 

    Vermietung des Zimmers anzurechnen.

4. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene

    Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

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Brokate Bassum

Restaurant • Hotel • Catering

Inh.: Cathleen Schorling

Bremer Straße  3

27211 Bassum

service@brokate-bassum.de

Tel:  +49 (0) 4241 8024-0

 


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